23.09.09 Das französische Parlament hat am gestrigen Tag nach langen Diskussionen und Gesetzesentwürfen das "Hadopi 2"-Gesetz (Hadopi= Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur Internet - französische Überwachungsbehörde) mit den Stimmen des Senats endlich verabschiedet, nachdem sich bereits in der vergangenen Woche die Nationalversammlung dafür ausgesprochen hatte. Vor einigen Monaten hatte die Opposition bereits "Hadopi 1" vor dem französischen Verfassungsgericht zu Fall gebracht (wir berichteten). Auch das novellierte Gesetz "Hadopi 2" will man nun seitens der Opposition vor dem Verfassungsgericht kippen. "Hadopi 2" sieht dabei für das illegale Filesharing im Internet drakonische Strafen für den Nutzer wie auch den Internetanschlussinhaber vor.
Das Gesetz greift ab Anfang 2010 und sieht zunächst bei Zuwiderhandlung eines Nutzers die Verwarnung per e-mail vor, das Filesharing zu unterlassen. Tauscht der Nutzer weiterhin illegale Files im Netz, droht ihm eine einjährige Internetsperre sowie nach Schwere des Delikts eine Geldbuße von bis zu 300.000,- € und drei Jahre Gefängnis. Beachtung findet auch die im Gesetz verankerte Regelung für den eigentlichen Anschlussinhaber, der sich selbst - auch ohne sein Wissen - strafbar macht. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Netzanschluss nicht für illegale Filesharingaktivitäten genutzt werden kann. Andernfalls droht auch hier eine einmonatige Internetsperre sowie eine Geldbuße von 3.750,- €.
(mk)