10.06.09 Wie unsere Kollegen von blu-ray.com in Erfahrung gebracht haben, sind am 5. Juni die Endspezifikationen des Blu-ray Inhaltsschutzes AACS (Advanced Access Content System) offiziell verabschiedet worden. Über die nun vorliegenden Spezifikationen werden alle systemrelevanten Voraussetzungen für Blu-ray Abspielgeräte exakt festgelegt. Demnach wird die Bandbreitenübertragung bei analoger Signalverarbeitung des Videosignals schrittweise reduziert.
Bisherige Verbindungen ermöglichten die Übertragung bis zu einer Auflösung von 1080i, doch bis zum Jahr 2013 soll dies endgültig der Vergangenheit angehören. Neue BD-Player, die ab dem 01. Januar 2011 in den Handel kommen, müssen demnach das Videosignal bei analoger Übertragung auf 480i bzw. 576i limitieren. Höhere Auflösungen dürfen ab diesem Zeitpunkt also nur noch von Playermodellen unterstützt werden, die vor diesem Termin im Verkauf erhältlich waren.
Mit dem Ende des Jahres 2013 werden neue Blu-ray Player nur dann abgesegnet, wenn der analoge Videooutput von HD-Material vollständig unterdrückt wird. Dadurch wird zum einen die Attraktivität für potentielle Raubkopierer bereits ab 2011 deutlich reduziert, da über HDMI-Übertragung das Erstellen einer Kopie in dieser Form erst gar nicht möglich ist. Durch die Abschaltung der analogen Videoverarbeitung sollen die Interessen der Lizenzinhaber ab 2014 zusätzlich geschützt werden.
Welche weiteren Spezifikationen noch vorgesehen sind, ist uns bislang nicht bekannt. Laut blu-ray.com umfasst das veröffentlichte Dokument 80 Seiten, zu denen sich nochmals 108 Seiten in Form von Anlagen, Tabellen und sonstigen Ausführungen zur neuen Regelung gesellen. (ma)