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FSK macht den Weg für die Wendecover frei

18.02.09 Für viele Verbraucher ist die kommende Kennzeichnung der Blu-ray Discs mit einem FSK-Logo auf der Vorderseite des Covers ein Dorn im Auge. Während es für Lagerware noch eine Übergangsfrist bis zum 31.03.2010 gibt, müssen sämtliche Neuveröffentlichungen bereits dementsprechend gekennzeichnet werden. In den vergangenen Wochen berichteten wir regelmäßig über Studios, die sich für die sogenannten Wendecover ausgesprochen haben. Studios, wie Capelight Pictures, Splendid Film, die e-m-s sales GmbH und Kinowelt Home Entertainment haben bereits zugesichert, dass kommende Blu-ray Veröffentlichungen mit einem Wendecover ausgestattet sein werden.

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Als bisher einziges Major-Studio hat Sony Pictures Home Entertainment die Einführung der Wendecover bereits bestätigt. Demnach wird das Release-Programm vom März bereits mit Wendecovern ausgestattet sein. Darüber hinaus hat auch Universal Studios Home Entertainment die rechtliche Umsetzbarkeit der Wendecover geprüft. Das wird jedoch nach aktueller Meldung der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) nicht mehr nötig sein. Wie die FSK heute in einem Informationsblatt zu Umsetzungsfragen bei der neuen FSK-Kennzeichnung mitteilte, können Wendecover bedenkenlos verwendet werden.

Damit ist der Weg für die Umsetzung frei und auch Studios, die bisher noch bedenken bei der Umsetzung hatten, da sie rechtliche Probleme vermuteten, können nun problemlos zu dieser verbraucherfreundlichen Methode greifen. Durch das Wendecover wird dem Verbraucher nach Öffnen der Verpackung das Wenden des Covers auf die Rückseite ermöglicht, auf die kein FSK-Siegel aufgedruckt ist. Abnehmbare Banderolen mit FSK-Kennzeichen sind laut FSK nicht erlaubt.

Darüber hinaus stellte die FSK klar, dass Titel, die bis 2003 mit „Nicht freigegeben unter 18 Jahren“ gekennzeichnet wurden nicht mit dem neuen „FSK ab 18“ Logo ausgestattet werden dürfen, sondern das alte Kennzeichen in vergrößter Form aufgedruckt werden müsse. Der Grund dafür ist, dass diese Titel weiterhin indiziert oder bei der FSK zur Neuprüfung eingereicht werden können. Alle anderen Alterskennzeichnungen müssen lediglich mit der neu gestalteten Kennzeichnung in der jeweiligen Farbe versehen werden.

Außerdem sind alle Antragssteller, die ein FSK-Kennzeichen wünschen, verpflichtet in Zukunft den Altersfreigabehinweis vor dem Hauptfilm vorzunehmen. Dieser Text wird als inhaltliche Ergänzung des FSK-Stickers bezeichnet.

Die Redaktion von bluray-disc.de begrüßt die Entscheidung der FSK, die Wendecover zu genehmigen, und hofft, dass nun bald sämtliche Studios die Umstellung auf die Wendecover bekannt geben. Wir werden Sie diesbezüglich natürlich auf dem Laufenden halten. (pf)

Kategorie: Allgemein
18.02.09 - 
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