02.07.08 Am gestrigen Tag trat das Erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes in Deutschland in Kraft. Die Neuregelung sieht vor, dass die von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ermittelten Alterskennzeichnungen in einer bestimmten Grösse gut sichtbar auf den Covern zu integrieren ist. Unklarheit bestand darin, inwieweit auch im Handel befindliche DVDs, Blu-rays oder Spiele neu gekennzeichnet werden müssen. Hier sah der Handel Kosten in Millionenhöhe auf sich zukommen.
Der Bundesverband Audiovisuelle Medien (BVV) erreichte kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes jedoch eine Übergangsregelung, die für das seit gestern geltende Gesetz bis Ende März 2010 Bestand haben wird. Der Industrie und dem Handel werden diese Fristen eingeräumt, um die Produktion der Cover zeitnah umstellen zu können. Auch im Handel befindliche Ware darf bis Ende 2010 parallel zu den Titeln, die nach den neuen Vorschriften vermarktet werden, vertrieben werden. (mk)