22.01.10 Ein 41 Jahre alter Raubkopierer ist von einem Gericht in Dresden zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.700,- € - zu zahlen in 180 Tagessätzen à 15,- € - verurteilt worden. Der Mann hatte im April 2007 als einer der ersten über ein Bit Torrent Netzwerk zum Kinostart den Film "Sunshine", der sich im Verleih von Twentieth Century Fox Home Entertainment befindet, illegal zum Download angeboten. Das Gericht erkannte gewerbsmässige Urheberrechtsverletzungen an. Der mehrfach vorbestrafte Mann muss die Gerichtskosten tragen. Sollte er die Geldstrafe nicht zahlen können, drohen ihm 6 Monate Haft.
Bereits im April 2007 hatte die GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.) Strafantrag gegen unbekannt gestellt, da zu diesem Zeitpunkt die IP-Adresse desjenigen, der den Film illegal ins Netz einstellte, unbekannt war. Nach der Identifizierung wurde die Wohnung des Tatverdächtigen durchsucht und diverse Geräte beschlagnahmt. Der Mann hatte auch andere Filme und Software zum Download angeboten. Im internationalen Vergleich fällt die Strafe sehr glimpflich aus. In den Staaten wurden bereits mehrere Personen für illegales Filesharing zu Geldbußen in Millionenhöhe verurteilt.
(mk)